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Steuerstrafverfahren von Bußgeld- und Strafsachenstellen abgeschlossen. In den meisten Fällen wurde das Verfahren eingestellt (rund
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), bei ca.
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Steuerstrafverfahren wurde ein Antrag auf Strafbefehl gestellt.
Nach Angaben der Quelle zählen zu den in der vorliegenden Statistik angegebenen Steuerstraftaten auch die Steuerhinterziehung nach §
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der Abgabenordnung (AO) und die gewerbs- und bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens nach §
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des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Üblicherweise werden diese Vergehen und Verbrechen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert.
Strafverfahren aufgrund von Steuerhinterziehung mit einem hinterzogenen Betrag bis zu
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Euro können nach §
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Abs.
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Strafprozessordnung (StPO) nach einer Selbstanzeige eingestellt werden. Diese Fälle werden in der vorliegenden Statistik unter der Kategorie "Einstellung der Verfahren " mitgeführt. Von einer Strafverfolgung bei einem hinterzogenen Steuerbetrag von über
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Euro kann in besonderen Fällen gemäß §
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AO abgesehen werden, wenn eine Selbstanzeige der steuerpflichtigen Personen vorliegt und die Personen neben der Steuernachzahlung zusätzlich bestimmte festgelegte Geldsätze an die Staatskasse entrichten (bis zu
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Anzahl der von Bußgeld- und Strafsachenstellen abgeschlossenen Steuerstrafverfahren in Deutschland nach Ergebnissen im Jahr 2022
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BMF. (20. Oktober, 2023). Anzahl der von Bußgeld- und Strafsachenstellen abgeschlossenen Steuerstrafverfahren in Deutschland nach Ergebnissen im Jahr 2022 [Graph]. In Statista. Zugriff am 05. September 2025, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1080642/umfrage/von-bussgeldstellen-abgeschlossene-steuerstrafverfahren-in-deutschland-nach-ergebnissen/
BMF. "Anzahl der von Bußgeld- und Strafsachenstellen abgeschlossenen Steuerstrafverfahren in Deutschland nach Ergebnissen im Jahr 2022." Chart. 20. Oktober, 2023. Statista. Zugegriffen am 05. September 2025. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1080642/umfrage/von-bussgeldstellen-abgeschlossene-steuerstrafverfahren-in-deutschland-nach-ergebnissen/
BMF. (2023). Anzahl der von Bußgeld- und Strafsachenstellen abgeschlossenen Steuerstrafverfahren in Deutschland nach Ergebnissen im Jahr 2022. Statista. Statista GmbH. Zugriff: 05. September 2025. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1080642/umfrage/von-bussgeldstellen-abgeschlossene-steuerstrafverfahren-in-deutschland-nach-ergebnissen/
BMF. "Anzahl Der Von Bußgeld- Und Strafsachenstellen Abgeschlossenen Steuerstrafverfahren In Deutschland Nach Ergebnissen Im Jahr 2022." Statista, Statista GmbH, 20. Okt. 2023, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1080642/umfrage/von-bussgeldstellen-abgeschlossene-steuerstrafverfahren-in-deutschland-nach-ergebnissen/
BMF, Anzahl der von Bußgeld- und Strafsachenstellen abgeschlossenen Steuerstrafverfahren in Deutschland nach Ergebnissen im Jahr 2022 Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1080642/umfrage/von-bussgeldstellen-abgeschlossene-steuerstrafverfahren-in-deutschland-nach-ergebnissen/ (letzter Besuch 05. September 2025)
Anzahl der von Bußgeld- und Strafsachenstellen abgeschlossenen Steuerstrafverfahren in Deutschland nach Ergebnissen im Jahr 2022 [Graph], BMF, 20. Oktober, 2023. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1080642/umfrage/von-bussgeldstellen-abgeschlossene-steuerstrafverfahren-in-deutschland-nach-ergebnissen/
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