Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht in Deutschland nach Sanktionen 2023
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 526.000 Personen gerichtlich zu einer Geldstrafe verurteilt. Damit war die Geldstrafe die häufigste Sanktion von Verurteilten nach allgemeinem Strafrecht; gefolgt von Freiheitsstrafen.
Was sind Verurteilte?
Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht eine Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Strafarrest verhängt wurde. Ebenso zählen Verurteilte dazu, deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln oder Jugendstrafe geahndet wurde. Verurteilt werden können grundsätzlich nur strafmündige Personen, d.h. sie müssen zum Tatzeitpunkt mindestens 14 Jahre alt gewesen sein. Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren können in Deutschland nach allgemeinem Strafrecht oder nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren hingegen werden nur nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Wie verläuft ein Gerichtsverfahren?
Besteht nach dem Ermittlungsverfahren zu einer Straftat ausreichend Grund zur Annahme, dass ein Tatverdächtiger in einem gerichtlichen Urteil verurteilt werden könnte, reicht die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Anklage bei einem Gericht ein. Das gerichtliche Verfahren beginnt mit dem sogenannten Zwischenverfahren. Dem Beschuldigten wird darin die Anklageschrift mitgeteilt; er kann sich zu den Vorwürfen äußern und verteidigen (lassen). Außerdem können gerichtliche Beweiserhebungen angeordnet werden. Ist eine Klage der Staatsanwaltschaft nach wie vor gerechtfertigt, wird ein Eröffnungsbeschluss erlassen und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Beschuldigte werden fortan als Angeklagte bezeichnet und innerhalb einer gerichtlichen Verhandlung wird der Straftatbestand von verschiedenen Perspektiven aus verhandelt (u. a. Angeklagte/r, Zeugen, Sachverständige). Am Ende des Hauptverfahrens wird das gerichtliche Urteil verkündet, gegen das der oder die Angeklagte ggf. Berufung oder Revision einlegen kann. Sind auch diese Wege ausgeschöpft, ohne dass eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch erfolgt, gilt der Angeklagte als rechtskräftig verurteilt.