Erstmalig seit Einführung des heutigen Mehrwertsteuersystems hat die Bundesregierung eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes beschlossen. Wie die Statista-Grafik zeigt, soll der Regelsatz von 19 auf 16 Prozent gesenkt werden, der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent. Durch diese Maßnahme soll der Konsum trotz Corona-Krise angekurbelt werden. Viele Experten zweifeln jedoch an der Sinnhaftigkeit dieser Konjunkturhilfe. Die Händler, deren Umsätze in der Krise stark zurückgegangen sind, könnten in Versuchung geraten, die Steuersenkung nicht an die Kunden weiterzugeben und sie stattdessen selbst einzubehalten.
Das heutige Mehrwertsteuersystem wurden am 1. Januar 1968 in Deutschland eingeführt. Seither gab es sieben Erhöhungen, die erste bereits nur sechs Monate nach der Einführung. Die letzte Erhöhung trat vor 13 Jahren in Kraft, dabei sprang der Regelsatz erstmals um drei Prozentpunkte, von 16 auf 19 Prozent, statt wie bei den vorherigen Erhöhungen nur um einen Prozentpunkt. Der ermäßigte Satz hat seit 1968 nur zwei Prozentpunkte geschafft und wurde bereits 1983 auf sieben Prozent erhöht. Für viele Kulturgüter gilt der ermäßigte Satz. Er gilt auch für einige Lebensmittel: Während für Leitungswasser, Äpfel und frische Pilze sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig werden, sind es für Sprudel, Apfelsaft und Pilze im Glas 19 Prozent. Die Steuersenkung dürfte die gestiegenen Lebensmittelpreise jedoch nicht in vollem Umfang auffangen.