Statistiken zur Frauenquote
Gesetzliche Regelung der Frauenquote
Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil von Frauen an Führungspositionen signifikant zu verbessern und letztlich eine Geschlechterparität herzustellen. So gilt seit dem 1. Januar 2016 die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen. Weitere rund 3.500 Unternehmen sind auf Grundlage des Gesetzes dazu verpflichtet, sich eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen zu setzen. In Aufsichtsgremien von Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, in denen dem Bund drei Sitze oder mehr zustehen, gilt ab 2016 ebenfalls eine Geschlechterquote. Bei Neubesetzungen dieser Sitze in den Gremien muss die Quote von 30 Prozent eingehalten werden. Im Januar 2021 beschloss die Bundesregierung mit dem Zweiten Führungspositionen-Gesetz eine Frauenquote in Vorständen. In diesem wurde unter anderem festgelegt, dass bei börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern künftig mindestens eines der Mitglieder weiblich sein muss.Frauenanteile in wirtschaftlichen Bereichen
Im Jahr 2006 lag der Anteil der Frauen in den Vorständen der 100 größten deutschen Unternehmen bei gerade mal 0,2 Prozent. Bis zum Jahr 2022 stieg dieser Anteil auf 17,5 Prozent. Der Frauenanteil in den Vorständen der größten börsennotierten Unternehmen lag im April 2023 in Deutschland bei rund 37,9 Prozent. Dabei gibt es teilweise große Unterschiede bezüglich des Frauenanteils in Führungspositionen in den verschiedenen Branchen. Ebenso verhält es sich, wenn man den Frauenanteil an allen Beschäftigten in verschiedenen Berufsgruppen betrachtet. In den Branchen, in denen grundsätzlich mehr Frauen als Männer arbeiten, ist meist auch der Frauenanteil in den Vorständen deutlich höher.Der Frauenanteil in den Vorständen der DAX-40-Unternehmen stieg bis zum Jahr 2023 auf 23 Prozent. In den Aufsichtsräten der DAX-Unternehmen lag die Quote im gleichen Jahr bei 38,2 Prozent. In den Unternehmen des MDAX, SDAX und TecDAX lagen die Quoten im Aufsichtsrat im Jahr 2023 auf ähnlichem Niveau.
Frauen in Wissenschaft und Politik
Die Frauenanteile an Hochschulen in Deutschland unterscheiden sich nach dem Stand in der akademischen Laufbahn. So waren im Jahr 2022 fast 53 Prozent der Studienanfänger:innen Frauen, bei den Promotionen lag der Frauenanteil bei 45,1 Prozent, bei der hauptberuflichen Professuren bei 28 Prozent. Das Phänomen, dass mit jeder höheren Qualifikationsstufe der Frauenanteil abnimmt, nennt man auch Leaky Pipeline.In deutschen Parteien gibt es überwiegend schon länger Frauenquoten. So werden etwa bei Grünen und Linken 50 Prozent aller Ämter weiblich besetzt. Der Anteil der Frauen an den Parteimitgliedern lag Ende 2021 allerdings bei allen Parteien deutlich unter dieser Marke. Der Frauenanteil im Bundestag beläuft sich in der aktuellen 20. Wahlperiode auf rund 35 Prozent der Abgeordneten.