Bausparkassen unterscheiden sich nach ihrer Rechtsform. Es gibt privatrechtliche Bausparkassen auf Basis von Aktiengesellschaften und öffentlich-rechtliche Bausparkassen, die überwiegend in der Trägerschaft von Bundesländern stehen. Aktuell existieren in Deutschland 20 Bausparinstitute, von denen 12 als private Bausparkassen tätig sind.
Im Jahr 2016 belief sich der Bestand abgeschlossener Bausparverträge bei den Bausparkassen auf insgesamt knapp 28,7 Millionen. Die daraus resultierende Bausparsumme der deutschen Bausparkassen lag bei etwa 874 Milliarden Euro. Von den knapp 28,7 Millionen Bausparverträgen waren im Jahr 2016 rund 2,2 Millionen Verträge bereits zugeteilt worden. Als Zuteilung bezeichnet man im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag die Gewährung des Bauspardarlehens nach erfolgter Mindesteinzahlung der vereinbarten Bausparsumme bei gleichzeitigem Erreichen der vertraglich vereinbarten Mindestsparzeit. Die Bausparsumme der zugeteilten Verträge belief sich 2016 auf rund 63,1 Milliarden Euro.
Im Jahr 2016 lag die Anzahl der eingelösten Neuabschlüsse bei den Bausparkassen in Deutschland bei etwa 2,07 Millionen. Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr fällig. Die Höhe richtet sich nach der Bausparsumme. Nach Zahlung der Abschlussgebühr gilt der Bausparvertrag als "eingelöst". Die Bausparsumme der eingelösten Neuabschlüsse betrug im Jahr 2016 rund 90,2 Milliarden Euro. Bei den privaten und den öffentlichen Bausparkassen zeigt sich eine ähnliche Verteilung neu abgeschlossener Verträge nach Berufsgruppen. Überwiegend werden Bausparverträge von Angestellten sowie von Personen ohne Beruf oder in Ausbildung, wie beispielsweise Schüler oder Studenten, abgeschlossen.