Typhus-Fälle in Deutschland bis 2024
Zur Meldung bestimmter Krankheiten sind behandelnde Ärzte, wie auch Krankenhäuser und Infektionslabore verpflichtet. Diese Meldepflicht gilt nicht nur bei erkannter Erkrankung oder einem festgestellten Todesfall, sondern auch bei einem begründeten Infektionsverdacht. Statistisch aufbereitet werden die Daten durch das Robert Koch-Institut, das auf seiner Webseite die anonymisierten Daten in Jahresberichten zur Verfügung stellt.