Fälle von Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) in Deutschland bis 2025
2024 registrierte das Robert Koch-Institut deutschlandweit 773 Fälle von Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME).
Zur Meldung bestimmter Krankheiten sind behandelnde Ärzte, wie auch Krankenhäuser und Infektionslabore durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet. Diese Meldepflicht gilt nicht nur bei erkannter Erkrankung oder einem festgestellten Todesfall, sondern auch bei einem begründeten Infektionsverdacht.