Gesamtversorgungsgrade der Hausärzte in Deutschland nach Bundesländern bis 2016
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Zu den Hausärzten zählen im Rahmen der ärztlichen Bedarfsplanung Allgemeinärzte, praktische Ärzte und hausärztlich tätige Internisten. Planungsgrundlage sind gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses die sogenannten Mittelbereiche. Die allgemeine Verhältniszahl, die im Rahmen der Bedarfsplanung einem Versorgungsgrad von 100 % entspricht (und damit dem allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad), beträgt gemäß der Richtlinie
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