Umfrage zur Entscheidung der Bundesregierung im Fall Böhmermann 2016
Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Umfrage zur Entscheidung der Bundesregierung im Fall Böhmermann. Die Bundesregierung hatte am 15.04.2016 entschieden, ein Strafverfahren nach dem speziellen §103 StGB gegen den Satiriker Jan Böhmermann zuzulassen. Dieser hatte in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vom 31. März 2016 ein Gedicht mit dem Titel "Schmähkritik" vorgetragen, in dem er den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in einer drastischen Art und Weise beleidigende Eigenschaften und Tätigkeiten zugeschrieben hat. Dieses tat Böhmermann nach eigener Aussage, um die Grenzen der Meinungsfreiheit zu demonstrieren und zu zeigen, was in Deutschland nicht mehr durch die Kunst- und Pressefreiheit gedeckt und daher nicht erlaubt sei. Erdogan hatte in der Folge persönlich Anzeige gegen Böhmermann wegen Beleidigung erstattet und zudem unter Berufung auf §103 des deutschen Strafgesetzbuches von der Bundesregierung gefordert, weitere juristische Schritte gegen den Moderator wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts einzuleiten. Voraussetzung für eine Strafverfolgung nach § 103 ist es, dass die Bundesregierung die Ermächtigung hierzu erteilt, was am 15.04.2016 erfolgte. 65 Prozent der befragten Personen fanden die Entscheidung der Bundesregierung diesbezüglich nicht richtig.