Vertragsärztliche Gesamtvergütung nach Bundesland bis 2022
Zur Finanzierung der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung der Versicherten stellen die Krankenkassen die Gesamtvergütung, bestehend aus der budgetierten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) und dem nichtbudgetierten Anteil außerhalb der MGV (aMGV), zur Verfügung. Über die Höhe ersterer müssen sich Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen jeweils bis zum 15. November des Vorjahres einigen.