Fördermittel durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) nach Bundesland 2022
Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) von 1972 teilen sich die Krankenkassen und die Bundesländer die Kosten der stationären Versorgung nach dem Prinzip der "dualen Krankenhausfinanzierung". Die Bundesländer sind für die Deckung der Investitionskosten der Häuser zuständig, die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren die laufenden Betriebskosten der Einrichtungen. Nach dem KHG haben Kliniken, die im Krankenhausplan eines Landes stehen, einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderungen.