Umfrage zum Genderverbot in der Landesverwaltung in Hessen 2024
Um in schriftlichen Texten alle Geschlechter zu berücksichtigen, werden in der gendergerechten Schreibweise Sonderzeichen wie Doppelpunkt, Binnen-I oder Sternchen verwendet, um die weibliche Schreibweise in das generische Maskulinum zu integrieren. In der deutschen Rechtschreibung werden diese Schreibweisen jedoch nicht berücksichtigt, aus diesem Grund entschied sich die hessische Landesregierung, die Genderschreibweise in den Verwaltungstexten und in der schriftlichen Abiturprüfung zu verbieten. Rund 50 Prozent der Befragten unterstützten diese politische Regelung, 42 Prozent lehnten diese hingegen ab. Auch unter den befragten Frauen unterstützte eine knappe Mehrheit von 47 Prozent das Genderverbot in diesem Bereich der schriftlichen Kommunikation.