Bundesausgaben für Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) / Bürgergeld in Deutschland bis 2025
Im Jahr 2023 betrugen die Ausgaben des Bundes in Deutschland für das Bürgergeld insgesamt rund 37,4 Milliarden Euro. Damit stiegen sie das vierte Jahr in Folge und auf einen erneuten Höchststand. 2024 sollen die Bürgergeldkosten laut Planung leicht auf circa 37,6 Milliarden Euro steigen; 2025 dann auf etwa 36 Milliarden Euro sinken.
Der Bund trägt nur einen Teil der Gesamtkosten für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, die daher insgesamt höher liegen.
Von Arbeitslosengeld II / Hartz IV zum Bürgergeld
Hartz IV war der umgangssprachliche Begriff für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, die maßgeblich von einer Kommission unter dem Vorsitz von Peter Hartz konzipiert wurden und Anfang 2005 in Kraft traten. Dazu gehörten vor allem das Arbeitslosengeld (ALG) II und das Sozialgeld. Sie sollten eine Grundsicherung des Lebensunterhalts für bedürftige Erwerbsfähige und andere mit ihnen in sog. Bedarfsgemeinschaften zusammenlebende Personen gewährleisten und wurden Anfang 2023 durch das Bürgergeld abgelöst, das die gleichen Personengruppen abdeckt. Bezieher dieser Leistungen wurden oft als Hartz IV-Empfänger oder Hartzer bezeichnet.
Was war das Arbeitslosengeld II?
Das Arbeitslosengeld (ALG) II stellte die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II dar. Das ALG II konnten alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Nicht erwerbsfähige Leistungsbedürftige wiederum erhielten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebte. Beim Arbeitslosengeld hingegen handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber anteilig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und die Arbeitslosen eine angemessene Lebenshaltung ermöglichen soll. Das Arbeitslosengeld wird in Deutschland umgangssprachlich auch als Arbeitslosengeld I bezeichnet, um es vom ehemaligen Arbeitslosengeld II abzugrenzen.