Anteil der Mehrkostenfälle in der Hilfsmittelversorgung in Deutschland bis 2023
Aus Daten des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht hervor, dass im Jahr 2023 bundesweit bei rund 20,55 Prozent der Hilfsmittelversorgungsfälle¹ Mehrkosten für den Patienten oder die Patientin anfielen. In absoluten Zahlen entspricht das rund 6,6 Millionen Versorgungsfällen.
Im Sinne der Wahlfreiheit haben Patienten bei der Hilfsmittelversorgung die Möglichkeit, eine über das medizinisch Notwendige hinausgehende Ausstattung oder Leistung zu wählen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten haben sie in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem allerdings selbst zu tragen.