Ergebnis der Parlamentswahlen in Malta 2022
Besonderheiten des maltesischen Wahlrechts:
Die Wahl zum maltesischen Parlament erfolgt in insgesamt 13 Wahlbezirken, in denen jeweils 5 Mandate vergeben werden. Die Wahl in den jeweiligen Wahlbezirken erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht in Kombination mit dem Verfahren der Übertragbaren Einzelstimmgebung. Auch können sich unabhängige einzelne Kandidat:innen in einem Wahlbezirk um ein Mandat bewerben (Kandidat Independenti).
Nach den Wahlen 1981 trat ein juristisch problematischer Fall des damals geltenden Wahlrechts ein. Es entstand die Situation, dass eine maltesische Partei eine absolute Mehrheit an Stimmen, nicht jedoch eine Mehrheit der Mandate erzielte. Diese Situation hatte eine Änderung des Wahlrechts und die Einführung einer sogenannten Bonusregel zur Folge. Die Bonusregel findet seit den Wahlen im Jahre 1987 Anwendung und besagt: Wenn eine Partei landesweit die Mehrheit der Stimmen, nicht aber die Mehrheit der Mandate gewinnt, erhält sie vier Zusatzmandate, um eine regierungsfähige Parlamentsmehrheit zu gewährleisten. Die Möglichkeit dieser Bonusregel entfällt, wenn eine dritte Partei ins Repräsentantenhaus einziehen sollte.
Das aktive Wahlrecht erhalten Malteser:innen mit der Vollendung des 16. Lebensjahres. Das passive Wahlrecht wird mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erworben. An der Wahl zum maltesisches Parlament dürfen nur Staatsbürger:innen teilnehmen, die in den zwölf Monaten vor der Wahl für mindestens sechs Monate im Land ansässig waren. Die Möglichkeit einer Briefwahl für im Ausland lebende maltesische Staatsbürger:innen ist nicht vorgesehen.