Straftatverdächtige Jugendliche in Deutschland nach Straftatengruppen 2023
Im Jahr 2023 waren in Deutschland rund 69.200 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren eines Diebstahldelikts tatverdächtig. Damit war Diebstahl die größte Straftatengruppe bei Jugendlichen; gefolgt von Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit mit circa 61.000 Tatverdächtigen.
Welche Straftaten werden in der PKS abgebildet?
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die der Polizei - etwa durch eine Anzeige - bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten abgebildet, d.h. die Akte wurde nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft übergeben. Es handelt sich damit um eine sogenannte Ausgangsstatistik. Dabei ist zu beachten, dass die Zahlen auch durch das Anzeigeverhalten der Bevölkerung beeinflusst werden und neben dem "Hellfeld" stets ein "Dunkelfeld" nicht erfasster Taten bleibt. Hinzu kommt, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik keine Aussage darüber treffen kann, welchen Verlauf das bei den Justizbehörden in Gang gesetzte Verfahren nimmt, ob also letztendlich eine Verurteilung erfolgt. Es sind daher auch Fälle beinhaltet, in denen das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde oder es zu einem Freispruch durch das Gericht gekommen ist.
Was passiert mit minderjährigen und jugendlichen Straftätern?
In Deutschland sind Kinder nach dem Strafgesetzbuch (StGB) bis zum 14. Lebensjahr schuldunfähig und können somit nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Straftaten begehen. Dennoch können (jugend-)amtliche Maßnahmen zum Ziel der Prävention verhängt werden. Unter das Jugendstrafrecht fallen Personen im Alter von mindestens 14 Jahre bis unter 18 Jahren, aber auch Heranwachsende (im Alter von 18 bis 20 Jahren) können nach juristischer Prüfung nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. 2023 gab es rund 104.000 straftatverdächtige Kinder sowie etwa 207.000 Jugendliche und circa 171.000 Heranwachsende. Im selben Jahr waren die meisten Kinder wegen Diebstahlsdelikten straftatverdächtig, gefolgt von Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit.