DigitalPakt Schule: Mittelabfluss und Mittelbindung nach Bundesländern bis 2023
Bis zum 31. Dezember 2023 wurde von den Mitteln des Basis-DigitalPaktes nur ein Teil abgerufen. Das Bundesland Hamburg hatte 82 Prozent der ihm zustehenden Summe aus dem Basis-DigitalPakt erhalten. Das Saarland hatte dagegen noch erst elf Prozent aus dem Fördertopf verbucht. Mit Blick auf die Mittelbindung (bereits beantragte, aber noch nicht abgerufene Mittel) lag Thüringen zu diesem Zeitpunkt an der Spitze: Das Bundesland hatten bereits 100 Prozent der möglichen Mittel beantragt.
Der Mittelabfluss spiegelt die Abrechnung zwischen Bund und Ländern wider und ist kein direkter Indikator für tatsächliche Fortschritte bei der Digitalisierung. Auch im Falle eines niedrigen Abflusses von Bundesmitteln können bereits Maßnahmen umgesetzt worden sein. Bundesmittel können dann nachgelagert abgerufen werden.
DigitalPakt Schule
Ursprüngliches Ziel des 2019 in Kraft getretenen Beschluss von Bund und Ländern war es, die Digitalisierung an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland mit insgesamt fünf Milliarden Euro zu fördern. Im Verlauf von fünf Jahren (2019-2024) sollte diese Summe an Fördergeldern den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Bis Januar 2021 wurden aufgrund der Corona-Pandemie drei weitere Programme im Wert von jeweils 500 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Um möglichst vielen Schülerinnen und Schülern bis zur Wiederaufnahme des Regelschulbetriebs digitalen Unterricht zu Hause zu ermöglichen, wurde das sogenannte "Sofortausstattungsprogramm" beschlossen. Mit diesen Geldern können Laptops und weitere digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler beschafft werden. Zudem wurden weitere 500 Millionen für die Zusatzvereinbarung "Administration" zur Förderung der Ausbildung und Finanzierung von Administratoren bereitgestellt. Die dritte Zusatzvereinbarung "Leihgeräte für Lehrkräfte" beinhaltet das Ziel, auch Lehrpersonal mit Ausleihgeräten auszustatten.