Im Jahr 2023 gab es in Deutschland insgesamt 36 abgeschlossene Ermittlungsverfahren im Bereich der Arbeitsausbeutung in Deutschland.
Strafrechtsreform im Jahr 2016
Seit einer Strafrechtsreform im Herbst 2016 wird Arbeitsausbeutung laut Quelle in den strafrechtlichen Vorschriften des Menschenhandels in § 232 StGB, der Zwangsarbeit in § 232b StGB und der Ausbeutung der Arbeitskraft in §§ 233 und 233a StGB geregelt. Seit der Reform beinhalten alle Vorschriften Schutzaltersgrenzen, d. h. die jeweilige Handlung ist auch ohne die Ausnutzung einer Zwangslage strafbar, wenn die Betroffenen unter 21 Jahre alt sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Themenseite zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland.
Ausbeutung der Arbeitskraft im Strafgesetzbuch
Bei der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 233 StGB kommt es laut Quelle nicht darauf an, ob der Täter das Opfer zur Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit "gebracht", d. h. dessen Willensentschließung beeinflusst hat. Es genügt, dass der Täter die schlechte wirtschaftliche Situation des Opfers kennt und diese für sich nutzbar macht, indem er das Opfer zu ausbeuterischen Bedingungen (z. B. schlechte Bezahlung, überlange Arbeitszeiten, überhöhte Vermittlungsgebühren und Mietzahlungen, gefährliche Arbeitsbedingungen und Vorenthalten des Lohns) beschäftigt.
Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren im Bereich Arbeitsausbeutung in Deutschland von 2013 bis 2023
Merkmal
Anzahl der Ermittlungsverfahren
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Bundeskriminalamt. (20. August, 2024). Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren im Bereich Arbeitsausbeutung in Deutschland von 2013 bis 2023 [Graph]. In Statista. Zugriff am 22. Dezember 2024, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1096100/umfrage/ermittlungsverfahren-wegen-arbeitsausbeutung/
Bundeskriminalamt. "Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren im Bereich Arbeitsausbeutung in Deutschland von 2013 bis 2023." Chart. 20. August, 2024. Statista. Zugegriffen am 22. Dezember 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1096100/umfrage/ermittlungsverfahren-wegen-arbeitsausbeutung/
Bundeskriminalamt. (2024). Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren im Bereich Arbeitsausbeutung in Deutschland von 2013 bis 2023. Statista. Statista GmbH. Zugriff: 22. Dezember 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1096100/umfrage/ermittlungsverfahren-wegen-arbeitsausbeutung/
Bundeskriminalamt. "Anzahl Der Abgeschlossenen Ermittlungsverfahren Im Bereich Arbeitsausbeutung In Deutschland Von 2013 Bis 2023." Statista, Statista GmbH, 20. Aug. 2024, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1096100/umfrage/ermittlungsverfahren-wegen-arbeitsausbeutung/
Bundeskriminalamt, Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren im Bereich Arbeitsausbeutung in Deutschland von 2013 bis 2023 Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1096100/umfrage/ermittlungsverfahren-wegen-arbeitsausbeutung/ (letzter Besuch 22. Dezember 2024)
Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren im Bereich Arbeitsausbeutung in Deutschland von 2013 bis 2023 [Graph], Bundeskriminalamt, 20. August, 2024. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1096100/umfrage/ermittlungsverfahren-wegen-arbeitsausbeutung/