Wer in Zukunft ohne Atemschutzmaske mit Bus oder Bahn fährt, muss in fast allen Bundesländern mit einem Bußgeld rechnen. Die Ministerpräsidenten haben sich Ende vergangener Woche in einer gemeinsamen Beratung mit der Bundeskanzlerin darauf geeinigt, dass bei Verstößen gegen die Maskenpflicht künftig bundesweit ein Mindestbußgeld von 50 Euro erhoben werden soll. Einzig Sachsen-Anhalt will auch weiterhin von einer Ahndung absehen.
Wie hoch das Bußgeld für Maskenmuffel ausfällt, ist jedoch je nach Bundesland sehr unterschiedlich geregelt: Bayern ahndet einen Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln seit dem 25. August mit 250 Euro, im Wiederholungsfall sind 500 Euro fällig. In Baden-Württemberg werden je nach Region 100 bis 250 Euro Bußgeld erhoben und in Nordrhein-Westfalen neuerdings 150 Euro. In Bremen und Hamburg gab es bisher keine Strafe, nun werden dort Bußgelder von 50 bzw. 40 Euro fällig, wie die Statista-Grafik zeigt. eine Sonderregelung gilt im Saarland: Dort droht den Betreibern oder Verantwortlichen im ÖPNV ein Bußgeld von bis zu 500 Euro, wenn sie die Pflicht zum Tragen eines Mundnasenschutzes nicht konsequent in ihren Fahrzeugen umsetzen.
Mit der Alltagsmaske sollen Passagiere sich und Mitreisende vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schützen. Trotz der klaren Empfehlung von Gesundheitsexperten hatten sich viele Bahn- und ÖPNV-Fahrer bisher nicht an die Regelung gehalten.