Zivile Drohnen - Aufschwung und gebremster Hype zugleich
Weltweiter Drohnenmarkt boomt
Gemäß einer Prognose soll das Volumen des weltweiten Drohnenmarktes bis zum Jahr 2030 auf rund 55 Milliarden US-Dollar steigen - eine Zunahme um 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2024. Der Umsatz soll vor allem im Sektor Transport und Lagerung zunehmen, wo Drohnen sowohl Inspektions- und Wartungsaufgaben übernehmen können als auch bei der Lagerhaltung unterstützen.
Im Jahr 2025 soll es alleine in Deutschland rund 347.000 privat genutzte und 70.000 kommerziell genutzte Drohnen geben. Der weltweit größte Hersteller ziviler Drohnen war im Jahr 2021 mit einem Marktanteil von 76 Prozent das chinesische Unternehmen DJI. DJI war auch im Jahr 2023 mit einem Marktanteil von 75 Prozent Marktführer.
Gebremster Hype um Lieferdrohnen
Katastrophenmanagement, Forschung, Medizin oder Überwachung von Transport- und Energienetzen – es sind vor allem nicht oder nur wenig kommerzialisierte Bereiche, in denen die Akzeptanz für Drohnenflüge besonders hoch ist. Die Paketlieferung mit Drohnen begrüßen in Deutschland laut einer Umfrage nur 30 Prozent der Teilnehmer:innen.
Auch wenn der Paketlieferung mit Drohnen noch ein hohes Wachstum von über 40 Prozent pro Jahr prognostiziert wird, sehen führende Unternehmen die Entwicklung eher verhalten: Amazon will zwar Ende 2024 auch in Testgebiete in Großbritannien und Italien mit Drohnen beliefern, die Genehmigung durch die Luftfahrtbehörden steht aber nach wie vor aus (Stand Oktober 2024). Ein im Jahr 2022 gestartetes Projekt in Kalifornien hat Amazon im Frühjahr 2024 wieder beendet.
Auch DHL ist bisher über einen Testbetrieb mit Zustelldrohnen nicht hinausgekommen und prognostiziert, dass der Regelbetrieb in weiter Ferne liegt. Gründe dafür sind hohe Sicherheitsauflagen, fehlende Landemöglichkeiten in Städten, Flugverbotszonen und noch hohe Kosten, auch da für jede Zustellung ein einzelner Flug absolviert werden muss.
Gefahren durch Drohnen
Durch den Einsatz von Drohnen erhöht sich die Gefahr von Zwischenfällen im Luftraum. Insbesondere die freizeitliche Nutzung birgt Gefahren für die bemannte und gewerbliche Luftfahrt. Die Zahl der gemeldeten Behinderungen des Luftverkehrs durch Drohnen stieg im Jahr 2023 auf 151. Am stärksten betroffen war 2023 der Flughafen Leipzig-Halle. Hier wurden insgesamt 21 Behinderungen registriert.
Um Gefahren vorzubeugen, müssen gemäß der EU-Drohnenverordnung Drohnenbetreiber einen Kompetenznachweis erwerben, wobei es drei Kategorien von Drohnen gibt. In der ersten Kategorie „Offen“ darf die Drohne bis zu 25 Kilogramm wiegen, eine maximale Flughöhe von 120 Meter erreichen und ausschließlich in Sichtweite des Fernpiloten eingesetzt werden. Eine gesonderte Betriebsgenehmigung benötigt die Drohne nicht. In Deutschland kommt eine Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für alle Drohnen hinzu, die über 0,25 Kilogramm wiegen. Außerdem muss der Betreiber gegen mögliche Schäden versichert sein.