Statistiken zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Umfang des Gesetzes
Ab dem 1. Januar 2023 gilt das LkSG für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit Zweigniederlassungen in Deutschland ab 3.000 Mitarbeitenden. Ab dem 1. Januar 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die Sorgfaltspflichten sind nach Einflussmöglichkeit und Zweigniederlassungen der Unternehmen abgestuft.Unternehmen müssen regelmäßig Risikoanalysen durchführen, Präventionsmaßnahmen ergreifen und bei Verstößen sofortige Abhilfemaßnahmen einleiten. Die Anforderungen orientieren sich an den Sorgfaltsstandards der Vereinten Nationen und umfassen mehrere einzelne Schritte vom Etablieren der betriebsinternen Zuständigkeiten und eines Risikomanagements hin zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Die Umsetzung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überwacht, das mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet ist und Bußgelder verhängen kann.
Herausforderungen in der Umsetzung
Für viele Unternehmen stellt das LkSG eine neue Herausforderung dar, da Unternehmensstrukturen teilweise neu ausgerichtet und Lieferketten in ungewohnter Sorgfalt analysiert werden müssen. Die größten Herausforderungen für Unternehmen sind der zeitliche Aufwand, die Datenqualität und Verlässlichkeit sowie das Erfassen und Analysieren von Lieferantendaten. Vor allem, was die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen bei allen unmittelbaren Zulieferern angeht, fühlt sich ein Großteil der Unternehmen nicht ausreichend vorbereitet. Auch für das Verabschieden einer Grundsatzerklärung gibt es in Unternehmen Handlungsbedarf.Reaktion auf erhöhte Sorgfaltspflicht
Die Reaktionen von Unternehmen auf das LkSG sind gemischt: Während viele Unternehmen einen höheren Verwaltungsaufwand und dadurch Kosten befürchten, hilft das Gesetz anderen dabei, das Thema Nachhaltigkeit in ihren Unternehmen und Lieferketten voranzutreiben. Laut einer Umfrage des Bundesverbands für Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik aus dem Jahr 2023 gibt es bei 65 Prozent der Unternehmen eine positive Wirkung auf die Nachhaltigkeit, wohingegen 12 Prozent der Unternehmen angeben, dass das Gesetz ihnen überhaupt nicht hilft. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer warnt vor einer Überlastung der Unternehmen und davor, dass große Unternehmen die Anforderungen des Gesetzes an ihre kleineren und mittleren Zulieferer weitergeben. Außerdem ziehen sich viele Unternehmen aus Risikoländern zurück, was die Diversifizierung der Lieferketten gefährdet.Die Verwaltungskostenquote bei Unternehmen, die bereits Sorgfaltspflichten einhalten, betrug zuletzt zwischen 0,01 und 0,6 Prozent des Umsatzes. Zudem sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die etwa 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland ausmachen, von dem Gesetz nicht betroffen. Auf der anderen Seite finden sich Stimmen der Gewerkschaften und Umweltverbände, die das Gesetz begrüßen, es aber als nicht weitreichend genug empfinden.