Wohnfläche pro Person in Miethaushalten nach Haushaltstyp 2011
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Zur Wohnfläche zählen gemäß Statistischem Bundesamt die Flächen von Wohn- und Schlafräumen (auch untervermieteten sowie außerhalb des Wohnungsabschlusses befindlichen Räumen, z. B. Mansarden, wenn zu Wohnzwecken genutzt), Küchen, Nebenräumen (Bad, Toilette, Flur usw.), Wohnräumen, die auch teilweise oder zeitlich begrenzt gewerblich genutzt werden (z. B. Praxis und Wartezimmer in Arzt- oder Rechtsanwaltswohnungen), Balkonen, Terrassen bzw. Loggien (ein Viertel der Grundfläche zählt zur Wohnfläche). Unberücksichtigt sind Keller-, Boden- und Wirtschaftsräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.