Straftatverdächtige junge Menschen bei Gewalttaten in Deutschland bis 2024
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt rund 65.100 junge Menschen unter 21 Jahren von der Polizei als Tatverdächtige bei Gewalttaten ermittelt. Damit stieg die Zahl der jungen Gewalttäter um circa 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und auf den höchsten Stand seit 2011. Als möglichen Grund für diesen Anstieg nennt das Bundeskriminalamt (BKA) psychische Belastungen als Folge der Corona-Maßnahmen. Insgesamt jedoch nahm die Jugendkriminalität 2024 ab.
Was ist Gewaltkriminalität?
Zur Gewaltkriminalität werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) folgende Straftaten(-gruppen) gezählt:
- Mord gemäß § 211 StGB
- Totschlag gemäß §§ 212, 213, 216 StGB
- Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge gemäß §§ 177, 178 StGB
- Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer gemäß §§ 249-252, 255, 316a StGB
- Körperverletzung mit Todesfolge gemäß §§ 227, 231 StGB
- Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien gemäß §§ 224, 226, 226a, 231 StGB
- Erpresserischer Menschenraub gemäß § 239a StGB
- Geiselnahme gemäß § 239b StGB
- Angriff auf den Luft- und Seeverkehr gemäß § 316c StGB
Was passiert mit minderjährigen und jugendlichen Straftätern?
In Deutschland sind Kinder nach dem Strafgesetzbuch (StGB) bis zum 14. Lebensjahr schuldunfähig und können somit nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Straftaten begehen. Dennoch können (jugend-)amtliche Maßnahmen zum Ziel der Prävention verhängt werden. Unter das Jugendstrafrecht fallen Personen im Alter von mindestens 14 Jahre bis unter 18 Jahren, aber auch Heranwachsende (im Alter von 18 bis 20 Jahren) können nach juristischer Prüfung nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.