Hepatitis-A-Fälle in Deutschland bis 2024
Zur Meldung bestimmter Krankheiten sind behandelnde Ärzte, wie auch Krankenhäuser und Infektionslabore durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet. Diese Meldepflicht gilt nicht nur bei erkannter Erkrankung oder einem festgestellten Todesfall, sondern auch bei einem begründeten Infektionsverdacht.