Russischer Gasexport nach Deutschland auf Tagesbasis bis 2025
Seit dem 13.06.2022 sind die russischen Gaslieferungen nach Deutschland signifikant zurückgegangen. Besonders auffällig ist das plötzliche Eintreten der geminderten Gasausfuhren. Zwischen dem 11.07.2022 und dem 20.07.2022 wurden die Gasexporte seitens Russland vollständig eingestellt. Nach einer erneuten Inbetriebnahme der Nord-Stream-Pipeline wurden die Gasausfuhren ab dem 31.08. erneut vollständig eingestellt. Dieser Zustand hält gegenwärtig (Stand: Juli 2025) an.
Notfallplan Gas
Gleichbleibende bzw. weitreichendere Exportminderungen könnten in Deutschland zu Problemen der Versorgungssicherheit mit Erdgas führen. Um auf solch eine mögliche Krise reagieren zu können, erstellte die Bundesnetzagentur im Jahr 2019 den aktuellen Notfallplan Gas. Durch ein dreistufiges System an Maßnahmen soll in Krisenzeiten der Umgang mit Gas reglementiert und gesteuert werden. Am 23.06.2022 rief Robert Habeck die zweite Stufe des Notfallplanes aus.
Die Frühwarnstufe: Die erste der drei Stufen wurde erstmalig am 30.03.2022 ausgerufen. Sie sieht noch kein staatliches Eingreifen vor, stattdessen sollen die Marktteilnehmer eigenständige Maßnahmen zur Sicherung der nationalen Gasversorgung treffen. Dabei kann unter anderem auch auf die Gasspeicher zurückgegriffen werden. Ein Krisenstab, bestehend aus Behörden und Energieversorgern, beobachtet und schätzt die aktuelle Lage für die Bundesregierung ein, der weitere Optionen erörtert.
Die Alarmstufe: Trotz einer potenziellen Störung der Gasversorgung oder einer außergewöhnlich hohen Nachfrage nach Gas, schätzt die Bundesregierung ein, dass der Markt die Situation weiterhin selbst bewältigen kann. In dieser Stufe können die Gasversorger die ggf. höheren Einkaufspreise direkt an die Verbraucher:innen weiterleiten. Die sogenannte Preisanpassungsklausel umfasst diese Option, die keinem Automatismus unterliegt, sondern von der Bundesnetzagentur aktiviert werden muss. Des Weiteren ermöglicht diese Stufe der Bundesregierung, weitere Maßnahmen umzusetzen, wie den vermehrten Netzanschluss von Kohle-Kraftwerken.
Die Notfallstufe: Die letzte der drei Stufen sieht ein staatliches Eingreifen in den Gasmarkt vor. Die Bundesnetzagentur wird zum sogenannten Bundeslastverteiler erhoben und kann in Abstimmung mit den diversen Netzbetreibern die Gasverteilung innerhalb Deutschland steuern. Anhand einer Prioritätenliste sollen bestimmte Verbrauchergruppen, wie Haushalte, soziale Einrichtungen oder Gaskraftwerke, nach Möglichkeit bis zuletzt mit Erdgas versorgt werden.