Gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub in ausgewählten EU-Staaten 2019
Am 1. Juli 2019 trat eine EU-Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Kraft, die auch Vätern ein Anrecht auf bezahlten Urlaub rund um die Geburt ihres Kindes garantieren soll. Die EU-Richtlinie muss von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.