Aufstocker von Arbeitslosengeld II / Bürgergeld in Deutschland bis 2024
Im Jahr 2024 bezogen in Deutschland bis November durchschnittlich rund 830.000 erwerbstätige erwerbsfähige Personen Bürgergeld. Damit wäre die Zahl dieser "Aufstocker", sollte es dabei geblieben sein, um circa 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen; im Langzeitvergleich wäre sie aber immer noch recht niedrig.
Wer hat Anspruch auf eine finanzielle Aufstockung?
Eine finanzielle Aufstockung bzw. Ergänzung durch den ALG II- bzw. Bürgergeld-Regelsatz ist an keine konkrete Einkommenshöhe geknüpft, sondern hängt vom individuellen Bedarf ab. Auch Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld (I) können zusätzlich Bürgergeld beziehen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. In der Regel sind Aufstocker im Niedriglohnsektor erwerbstätig und müssen entsprechende Einkommensanteile versteuern, wenn sie zusätzlich Bürgergeld beziehen.
Von Arbeitslosengeld II / Hartz IV zum Bürgergeld
Hartz IV war der umgangssprachliche Begriff für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, die maßgeblich von einer Kommission unter dem Vorsitz von Peter Hartz konzipiert wurden und Anfang 2005 in Kraft traten. Dazu gehörten vor allem das Arbeitslosengeld (ALG) II und das Sozialgeld. Sie sollten eine Grundsicherung des Lebensunterhalts für bedürftige Erwerbsfähige und andere mit ihnen in sog. Bedarfsgemeinschaften zusammenlebende Personen gewährleisten und wurden Anfang 2023 durch das Bürgergeld abgelöst, das die gleichen Personengruppen abdeckt. Bezieher dieser Leistungen wurden oft als Hartz IV-Empfänger oder Hartzer bezeichnet.