Drei Bundesländer in Deutschland verbieten den Gebrauch von Gendersternchen und anderen Sonderzeichen in Schulen. Schüler:innen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die trotzdem Gendersternchen oder Doppelpunkt einsetzen, müssen von ihren Lehrkräften mit Minuspunkten bewertet werden.
Grundlage für diese Entscheidung ist das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung. Ausdrücklich erlaubt ist inklusive Sprache nur in Bremen und dem Saarland. Die anderen elf Bundesländer berufen sich zwar grundsätzlich auf den Rat, haben aber bislang weder ein Verbot noch eine Erlaubnis für das schriftliche Gendern ausgesprochen.
Text und Grafik produziert von unserer Schülerpraktikantin Josephin Frank.