Die Proteste in Frankreich spitzen sich nach der Verabschiedung der umstrittenen Rentenreform weiter zu. Präsident Emmanuel Macron hatte auf den viel kritisierten Verfassungsartikel 49.3 zurückgegriffen, um das Reformgesetz durchzusetzen. Dieser erlaubt es, wenn die Regierung ein anschließendes Misstrauensvotum übersteht, ein Gesetz ohne parlamentarische Schlussabstimmung zu verabschieden. Dies ist dem amtierenden Präsidenten letztlich gelungen.
Das Renteneintrittsalter in Frankreich wird somit von 62 auf 64 Jahre angehoben. Premierministerin Borne sieht die Reform als nötigen Schritt um ein Defizit im Rentensystem zu verhindern. Im Gegensatz zu den meisten europäischen Nachbarn hat Frankreich das Rentenalter bisher nicht angehoben und wird auch nach Inkrafttreten der Reform ein vergleichsweise niedriges Eintrittsalter haben, wie die Statista-Grafik zeigt.
Die Niederlande, Spanien, Deutschland steuern derweil auf ein neues einheitliches Renteneintrittsalter von 67 Jahren zu. Dennoch flammt auch hierzulande immer wieder eine Debatte über das Heraufsetzen des Renteneintrittsalters auf. Die jüngsten Kohorten, die ab dem 1. Januar 2023 eine Regelaltersrente beziehen werden, sind derzeit zwischen 65 Jahren und 11 Monaten und 66 Jahren und 10 Monaten alt.
Neben dem Alter sind in den Ländern auch Mindestanforderungen an die Lebensarbeitszeit festgelegt, die erfüllt sein muss, um eine Regelrente zu erhalten. In den meisten Ländern ist es auch möglich, früher in Rente zu gehen, wobei jedoch Abschläge in Kauf genommen werden müssen. Unterschiedliche Regelungen gelten für Betriebsrenten, Grundrenten, individuelle Rentenkonten und natürlich für die private Altersvorsorge.