Neben der Organspende nach dem Tod ist bei Leber und Niere auch eine Lebenspende möglich. Laut einer gemeinsamen Befragung von YouGov und Statista sind die Deutschen am ehesten dazu bereit, eigenen Familienmitgliedern mit einer entsprechenden Spende auszuhelfen. Die höchste Spendebereitschaft besteht dabei für Kinder und Partner:innen, wie unsere Grafik zeigt.
Etwa 60 Prozent der Umfrageteilnehmer:innen gaben an, dem eigenen Nachwuchs oder Lebensgefährt:innen im Ernstfall eine Niere spenden zu wollen. Eltern und Geschwister würden immerhin noch 40 Prozent mit einem Spenderorgan versorgen. Eine Spende an fremde Menschen oder entfernte Bekannte würden hingegen nur zehn respektive zwölf Prozent der Befragten in Betracht ziehen.
Die gesetzliche Grundlage der posthumen Organspende wird hierzulande regelmäßig diskutiert. Auch in Deutschlands Nachbarstaaten ist das Thema Gegenstand politischer und öffentlicher Diskussionen. So wurde in der Schweiz am 15. Mai per Volksentscheid beschlossen, die enge Zustimmungslösung, bei der die explizite Zustimmung zur posthumen Organentnahme von der betroffenen Person zu Lebzeiten erteilt werden wuss, durch die erweiterte Zustimmungslösung zu ersetzen. Bei dieser Variante können wird eine fehlende Zustimmung zu Lebzeiten oder im Testament als Nichterklärung gewertet und die Angehörigen können über eine Spende entscheiden. In Kraft treten soll das neue Gesetz frühestens 2024.