Knapp die Hälfte der Deutschen wollen hinsichtlich der Organspende bei der momentanen Entscheidungslösung bleiben. 49 Prozent der Teilnehmer:innen einer gemeinsamen Befragung von YouGov und Statista gaben an, voll oder teilweise für eine Entscheidungslösung zu sein, also entweder zu Lebzeiten selbst zu entscheiden oder nach dem Tod durch Angehörige entscheiden zu lassen, ob eine Organspende stattfinden soll oder nicht. Wie unsere Grafik zeigt, herrscht bei einem Teil der Bevölkerung allerdings immer noch Aufklärungsbedarf.
So behaupteten elf Prozent der Befragten, dass sie sich nicht informiert genug fühlen würden, um eine bestimmte gesetzliche Grundlage zu bevorzugen. Dadurch wird deutlich, dass der Ansatz der Entscheidungslösung in Deutschland nicht immer greift. Laut der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung sollen Bürger:innen "regelmäßig mit neutralen und ergebnisoffenen Informationen versorgt werden", um sich eine möglichst akkurate Meinung bilden zu können. Für eine Widerspruchslösung, die von einer allgemeinen Zustimmung zur Organentnahme nach dem Tod bis auf Widerspruch ausgeht, können sich 28 Prozent der Deutschen erwärmen.
Die gesetzliche Grundlage der Organspende wird hierzulande regelmäßig diskutiert. Auch in Deutschlands Nachbarstaaten ist das Thema Gegenstand politischer und öffentlicher Diskussionen. So wurde in der Schweiz am 15. Mai per Volksentscheid beschlossen, die enge Zustimmungslösung, bei der die explizite Zustimmung zur posthumen Organentnahme von der betroffenen Person zu Lebzeiten erteilt werden wuss, durch die erweiterte Zustimmungslösung zu ersetzen. Bei dieser Variante können wird eine fehlende Zustimmung zu Lebzeiten oder im Testament als Nichterklärung gewertet und die Angehörigen können über eine Spende entscheiden. In Kraft treten soll das neue Gesetz frühestens 2024.