Über 9.000 PatientInnen stehen in Deutschland auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Demgegenüber standen 2018 955 postmortale Organspender - viel zu wenig für die Deckung des Bedarfs. Um dem entgegenzuwirken wollten Jens Spahn (CDU), Karl Lauterbach (SPD) und eine ganze Reihe weiterer Abgeordneter das Transplantationsgesetz ändern. Organspender sollten künftig alle sein, die dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hatten. Der Bundestag hat diesen Gesetzentwurf nun mit 379 Nein-Stimmen abgelehnt. Besonders groß war die Ablehnung bei AfD und Grünen - wobei letztere einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung vorgelegt haben, der im Bundestag eine Mehrheit gefunden hat. Auch bei FDP und Linken stimmte eine große Mehrheit der Abgeordneten gegen die so genannte doppelte Widerspruchslösung1. Und schließlich scheitere die Neuregelung auch daran, dass auch ein Drittel der Groko-Parlamentarier mit Nein stimmte.
1 "Doppelt" weil die Angehörigen gefragt werden sollen, ob ihnen ein Widerspruch des potenziellen Organspenders bekannt ist.