Fast zwei Drittel der Deutschen besitzen keinen Organspendeausweis. Das geht aus einer gemeinsamen Befragung von YouGov und Statista hervor. Wie unsere Grafik zeigt, haben ein Großteil der Ausweisbesitzer:innen selbigen allerdings immer dabei.
Rund 25 Prozent aller Befragten tragen ihren Ausweis immer bei sich, bei etwa 11 Prozent befindet sich das Dokument nicht dauerhaft im Geldbeutel. Berücksichtigt man nur die Besitzer:innen von Organspendeausweisen, wird das Verhältnis noch deutlicher: Knapp 70 Prozent aller Menschen mit entsprechendem Dokument haben dieses immer parat.
Die gesetzliche Grundlage der Organspende wird hierzulande regelmäßig diskutiert. Auch in Deutschlands Nachbarstaaten ist das Thema Gegenstand politischer und öffentlicher Diskussionen. So wurde in der Schweiz am 15. Mai per Volksentscheid beschlossen, die enge Zustimmungslösung, bei der die explizite Zustimmung zur posthumen Organentnahme von der betroffenen Person zu Lebzeiten erteilt werden wuss, durch die erweiterte Zustimmungslösung zu ersetzen. Bei dieser Variante können wird eine fehlende Zustimmung zu Lebzeiten oder im Testament als Nichterklärung gewertet und die Angehörigen können über eine Spende entscheiden. In Kraft treten soll das neue Gesetz frühestens 2024.