Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 94.596 ärztliche Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Wie die Statista-Grafik auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts zeigt, wurden die meisten davon nach der so genannten Beratungsregelung vorgenommen. Demnach können Betroffene bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei bei einem Arzt abtreiben, nachdem sie nachweislich eine Beratung an einer staatlich anerkannten Beratungsstelle wahrgenommen haben. Wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für die Schwangere darstellt, liegt etwa eine medizinische Indikation vor und nach einer Straftat, etwa einer Vergewaltigung, eine kriminologische. Diese beiden Begründungsfälle spielen zahlenmäßig eine deutlich geringere Rolle.
Wie die Grafik außerdem zeigt, sind die meisten Frau zum Zeitpunkt des Eingriffs ledig und lassen diesen mehrheitlich in dem Bundesland durchführen, in dem sie wohnen. Abtreibungen werden zudem meistens in einer gynäkologischen Praxis vorgenommen. Ambulante Eingriffe in Krankenhäusern spielen mit 16 Prozent eine kleinere Rolle, stationär werden hier nur 3 Prozent der Abtreibungen durchgeführt.
Grundsätzlich ist eine Abtreibung in Deutschland gemäß § 218 Absatz 1 StGB eine Straftat. Die in der Grafik unter dem Punkt Begründung aufgeführte Ausnahmefälle lassen es allerdings zu, dass ein Schwangerschaftsabbruch legal durchgeführt werden darf.
Das Werben für Schwangerschaftsabbrüche steht ebenso wie Abbrüche selbst in Deutschland unter Strafe. Ärzte dürfen aufgrund des Verbots zwar sachlich über Abtreibungen informieren, allerdings nicht darauf hinweisen, dass sie sie selbst durchführen. Das Gesetz ist umstritten, weil es Frauen dadurch enorm erschwert wird, einen Arzt zu finden, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen. Wie diese Statista-Grafik zeigt, führen immer weniger Ärzte in Deutschland Abtreibungen durch.