Die Insolvenzen von Verbrauchern in Deutschland sind im laufenden Jahr stark angestiegen. Das zeigt die Statista-Grafik auf Basis eines Reports des Wirtschaftsforschungsunternehmens Creditreform. Demnach erklärten 76.500 private Verbraucher im Jahresverlauf 2021 ihre Zahlungsunfähigkeit (2020: 42.300). Als Gründe für den starken Anstieg nennt Creditreform zum einen die Verkürzung der Restschuldbefreiung, die der Deutsche Bundestag Ende 2020 beschlossen hatte. Inhalt dieser Gesetzesänderung ist es, dass Schuldner in Deutschland ihre Verbindlichkeiten bereits nach 3 Jahren verlieren und ein neues, schuldenfreies Leben beginnen können. Nach der bisherigen Regelung konnte die Restschuldbefreiung erst nach 6 Jahren erteilt werden. Die Verkürzung auf 3 Jahre macht die Insolvenz somit für viele hoch verschuldete Personen zur schnellsten Möglichkeit, sich der Schulden zu entledigen.
Als weiteren Grund für den Anstieg der Privatinsolvenzen nennt Creditreform die verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im laufenden Jahr. Diese hätten zu einem Anstieg der Kreditaufnahmen und damit auch der Schulden geführt. 2020 hätten Effekte wie Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit die Konsummöglichkeiten der Verbraucher eingeschränkt und so möglicherweise auch vor neuerlichen Überschuldungen geschützt.
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist zuletzt weiter gesunken, eine Insolvenzwelle konnte trotz schwieriger Rahmenbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie durch staatliche Stützungen der Wirtschaft verhindert werden. Gegenüber 2020 sank die Zahl der Unternehmensinsolvenzen zuletzt um 10,8 Prozent auf 14.300 Fälle. Laut Creditreform ist der niedrigste Wert seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Nach der Finanzkrise im Jahr 2012 sei die jährliche Zahl der insolventen Unternehmen noch doppelt so hoch gewesen.
Insolvenz bedeutet, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Gläubiger nicht mehr nachkommen kann. Der Zweck eines Insolvenzverfahrens liegt insofern darin, einen gerechten Ausgleich zwischen überschuldeten und zahlungsunfähigen Schuldnern und ihren Gläubigern zu schaffen. Auf Grundlage der sogenannten Insolvenzordnung versuchen Gerichte diese Auseinandersetzung zu regeln.