Die Kosten für das Personal des Deutschen Bundestags haben sich seit dem Jahr 2005 verdoppelt. Das zeigt die Statista-Grafik auf Basis von Bundestags-Daten. Bereits im Jahr 2018 haben diese Ausgaben die Marke von einer halben Milliarde Euro überschritten. Hauptursache für die hohen Personalkosten ist Medienberichten zufolge die stark gestiegene Zahl der Abgeordneten. Der Bundestag hat derzeit 709 Abgeordnete, fast 100 mehr als vor zehn Jahren. Zurückzuführen sei diese Entwicklung vor allem auf das Wahlrecht und auf die Schwäche der Volksparteien. Diese Faktoren führen zu vielen zusätzlichen Überhangmandaten.
Die Kosten für die Mitglieder des Bundestags sind dabei der kleinste Posten bei den Personalkosten, wie die Grafik weiter zeigt. Der mit Abstand größte Anteil an den gesamten Kosten entfällt mit rund 41 Prozent auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten. Rund 29 Prozent gehen an Verwaltungspersonal, 16 Prozent an die Fraktionsmitarbeiter und 14 Prozent an die Mitglieder des Bundestags.
Die stetige Vergrößerung des Bundestags wird vielfach kritisch gesehen. Theoretisch müsste der Bundestag 598 Mandate umfassen (299 Direktmandate in den Wahlkreisen plus 299 Listenplätze der Parteien), allerdings kamen in den vergangenen Wahlperioden durch Überhangs- und Ausgleichmandate mehr Abgeordnete hinzu. Überhangsmandate werden vergeben, sobald eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr dort nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Mit der Reform des Wahlgesetzes 2013 sollen Ausgleichsmandate dieses mögliche Ungleichgewicht zwischen Wahlergebnis und Mandatszahlen ausgleichen. Durch die stetige Vergrößerung der Sitzanzahl gilt der Bundestag mittlerweile als größtes, frei gewähltes Einkammer-Parlament der Welt.