Personen über 80 Jahre, Personal von Alten- und Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten sowie ausgewähltes Krankenhauspersonal werden in Deutschland zuerst gegen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft. Sie genießen höchste Priorität. Das zeigt die Statista-Grafik auf Basis der Rechtsverordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus, die vom Bundesministerium der Gesundheit erlassen worden ist. Sobald mehr Impfstoffdosen bereitstehen, werden auch Personen mit hoher Priorität geimpft. Dazu zählen unter anderem Personen, die über 70 Jahre alt sind und Menschen, bei denen ein schwerer Krankheitsverlauf zu erwarten ist. Auch Kontaktpersonen von Risikopatienten und Schwangeren genießen hohe Priorität. Schwangere selbst sollten noch nicht geimpft werden, da bisher noch keine Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen. Stattdessen sollen die engsten Kontaktpersonen von Schwangeren geimpft werden.
Diese Rechtsverordnung ist rückwirkend ab 15. Dezember 2020 in Kraft treten. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen.