CO2-Emissionshandel: Instrument zum Klimaschutz
Was ist der Europäische Emissionshandel?
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) ist im Jahr 2005 im Rahmen des Kyoto-Protokolls in Kraft getreten und stellt das zentrale Klimaschutzinstrument der EU dar. Aktuell beteiligen sich die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen am Europäischen Emissionshandel. Auf europäischer Ebene sollen durch den Emissionshandel die Treibhausgase von Kraftwerken, Industrieanlagen und des Luftverkehrs gesenkt werden. Seit 2024 wird auch der innereuropäische Seeverkehr einbezogen.Der EU-ETS ist für alle Unternehmen in der Europäischen Union verpflichtend, die Strom oder Wärme aus Kohle, Erdgas oder Öl erzeugen und deren Anlagen über eine Wärmeleistung von mehr als 20 Megawatt verfügen, wie z. B. Energieerzeuger oder Unternehmen aus der Industrie und dem Mittelstand, die energieintensive Produktionen haben. Das sind europaweit rund 10.000 Anlagen wie Kraftwerke, Raffinerien und Stahlwerke, die für rund 40 Prozent der gesamten Treibhausgas-Emissionen in der EU verantwortlich sind. Im Jahr 2023 stießen die im EU-ETS erfassten Anlagen etwa 1,09 Milliarden Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente aus, während die Emissionsobergrenze (Cap) derweil rund 1,49 Milliarden Tonnen betrug. Seit Beginn des Europäischen Emissionshandels sind die Treibhausgas-Emissionen europaweit um rund 48 Prozent zurückgegangen.
Wie funktioniert der EU-ETS?
Der EU-ETS folgt dem Prinzip des sogenannten „Cap & Trade“. Der EU-ETS legt eine Obergrenze (Cap) für die Gesamtmenge von Treibhausgasen fest, die von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Im Jahr 2021 ging das EU-ETS in die vierte Handelsperiode, die bis 2030 andauern wird. Ein Emissionszertifikat entspricht der Berechtigung, eine Tonne Kohlendioxid-Äquivalent in einem bestimmten Zeitraum ausstoßen zu dürfen. Die Emissionszertifikate werden von der EU kostenlos oder mittels Auktionen vergeben: Im Jahr 2023 wurden Zertifikate in einer Höhe von über einer Milliarde Tonne CO2-Äquivalente zugeteilt, wovon die Mehrheit über kostenlose Zuteilungen erfolgte. Die Emissionsrechte werden an der Europäischen Energiebörse EEX (European Energy Exchange) gehandelt. Die Emissionsrechte werden als EUAs (European Union Allowance) oder als EEAs (European Emission Allowances) bezeichnet.Der Preis für diese Zertifikate entsteht durch Handel („Trade“) am Markt. Neben staatlichen Versteigerungen dürfen die Emissionszertifikate zwischen den Unternehmen gehandelt werden: Unternehmen, die überschüssige Zertifikate besitzen, können diese an Unternehmen verkaufen, die mehr davon benötigen, als sie per Auktion erworben oder vom Staat kostenfrei zugeteilt bekommen haben. Ende August 2024 lag der Preis für ein CO2-Zertifikat im EU-ETS bei rund 70 Euro pro Tonne. Da die Gesamtmenge der zur Verfügung stehenden Emissionsrechte jedes Jahr geringer ausfällt und somit der Preis für die Zertifikate steigt, setzt dies einerseits Anreize bei den beteiligten Unternehmen, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und andererseits in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren.
Der nationale Emissionshandel
Das Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik (KSG) bestimmt für das Jahr 2030 sektorale Ziele für die Minderung von Treibhausgasemissionen - auch, um die Verpflichtungen der EU zu erfüllen. Als zentrales Instrument zur Erreichung der Ziele wurde im Jahr 2021 mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) der nationale Brennstoffemissionshandel (nEHS) für die Sektoren Verkehr und Wärme eingeführt. Für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung von Brennstoff freigesetzt werden kann, muss ein nEHS-Zertifikat (nEZ abgekürzt) erworben werden. Die gesetzlich festgelegte Festpreisphase im Rahmen des Erwerbs von nEHS-Zertifikaten gilt von 2021 bis 2025.Ziel des deutschen Systems ist es, in den Sektoren Wärme und Verkehr den Ausstoß von Treibhausgasen zu mindern. Ab 2024 soll auch Sektor Abfall im nEHS erfasst werden. Damit deckt der nationale Emissionshandel die Sektoren ab, die bisher nicht im EU-ETS erfasst sind und stellt somit eine Ergänzung zum europäischen System dar. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige Behörde für die deutschen Versteigerungen, sowie die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS.
Die Ausgestaltung der CO2-Bepreisung im BEHG enthält sowohl Elemente eines preissteuernden Instrumentes (Festpreisphase) als auch eines mengensteuernden Instruments (freie Preisbildung mit bindendem Cap ab 2027). Bis zum Jahr 2025 werden die CO2-Zertifikate zu festgelegten Preisen veräußert, wobei keine Begrenzung der Menge an Zertifikaten erfolgt. Ab 2027 ist vorgesehen, die Menge der Zertifikate zu begrenzen, so dass die Preisbildung am Markt erfolgt. Der Verkauf der nEHS-Zertifikate während der gesamten Festpreisphase erfolgt auf einer Verkaufsplattform, die von der Leipziger Energiebörse, der European Energy Exchange AG (EEX), betrieben wird. Der Festpreis für ein nationales Emissionszertifikat (nEHS-Zertifikat) und damit für eine Tonne CO2 liegt im Jahr 2024 bei 45 Euro: Zu diesem Preis wurden im Juli des Jahres 2024 an der EEX insgesamt rund 5,25 Millionen nEHS-Zertifikate im Gesamtwert von über 225 Millionen Euro veräußert. Im Jahr 2025 müssen die CO2-Emittenten für ein nEHS-Zertifikat 55 Euro bezahlen. Insgesamt erzielte der Bund im Jahr 2023 Rekordeinnahmen aus nationalem und europäischem Emissionshandel in Höhe von rund 18,4 Milliarden Euro. Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfond, mit dem verschiedene Programme der Energiewende unterstützt werden.
Wie unterscheiden sich der Europäische und der Nationale Emissionshandel voneinander?
Der Europäische Emissionshandel setzt dort an, wo die Emissionen in Industrie, in Kraftwerken und im See- und Luftverkehr entstehen. Das bedeutet, dass Betreiber von Anlagen, Luftfahrzeugen und Schiffen Emissionsberechtigungen für den CO2-Ausstoß erwerben müssen, den sie selbst verursachen (Downstream-Emissionshandel).Der Emissionshandel in Deutschland funktioniert nach einem anderen Prinzip, da hierzulande die Sektoren Wärme, Verkehr und Abfall vom Emissionshandel abgedeckt werden: Eingebunden in den Brennstoffemissionshandel sind alle, die Benzin, Diesel, Heizöl, Erd- oder Flüssiggas verbrauchen, um sich auf der Straße fortzubewegen und um zu heizen. Das System schließt demnach private Haushalte genauso wie Unternehmen ein, wodurch viele Emittenten betroffen sind. Damit diese Personen nicht Emissionsberechtigungen erwerben müssen, erfolgt die Teilnahme am nEHS über die Unternehmen, die die Brennstoffe in Verkehr bringen (BEHG-Verantwortliche), wie beispielsweise Gaslieferanten, Kohlelieferer oder Unternehmen der Mineralölindustrie. Sie zahlen für die Emissionen, die durch das spätere Verbrennen der fossilen Brennstoffe durch die Endverbraucher:innen freigesetzt werden und geben die Mehrkosten anschließend an diese weiter (Upstream-Emissionshandel). Einige Unternehmen werden aufgrund ihrer Handlungsfelder von beiden Emissionshandelssystemen erfasst, jedoch treten in diesen Fällen Regularien in Kraft, die eine Doppelbelastung verhindern.
Im Jahr 2023 lag die Zahl der im EU-ETS erfassten emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland bei 1.725. Davon entfielen 848 auf den Sektor Industrie und 877 auf den Sektor Energie.
Die Zukunft des nationalen Brennstoffemissionshandels ist abhängig von den Bestimmungen der Europäischen Union und der Gestaltung des Europäischen Emissionshandels, der reformiert werden soll.