Gewerbeanmeldungen je 10.000 Einwohner in Schleswig-Holstein bis 2018
Gewerbeanmeldungen beinhalten laut Quelle alle Anmeldungen von gewerblichen Unternehmen und Betrieben aufgrund der in der Gewerbeordnung festgelegten Pflicht. Danach sind nicht nur Neugründungen, sondern auch Standortverlagerungen, Rechtsform- und Besitzwechsel sowie andere Veränderungen in der Gewerbeausführung anzeigepflichtig. Die freien Berufe und die Urproduktion, wie zum Beispiel die Land- und Forstwirtschaft, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, sind nicht enthalten.