Anteil, Beschäftigte und Umsatz von Familienunternehmen in Deutschland 2017
Die Statistik zeigt der Anteil der Familienunternehmen in Deutschland an allen Unternehmen, am gesamten Umsatz und an der Gesamtbeschäftigung (jeweils ohne öffentliche Unternehmen) im Jahr 2017. Die eigentümergeführten Familienunternehmen in Deutschland hatten 2017 einen Anteil von
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Was heißt "familienkontrolliert"?
Ein Unternehmen wird laut Quelle als familienkontrolliertes Unternehmen bezeichnet, wenn es sich mehrheitlich im Eigentum einer überschaubaren Anzahl von natürlichen Einzelpersonen befindet und somit von einer überschaubaren Anzahl von Personen kontrolliert wird. Die Operationalisierungskriterien sind je nach Rechtsform unterschiedlich. Bei Einzelunternehmen wird stets von Kontrolle durch den Inhaber ausgegangen. Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personengesellschaften, ausgenommen die Sonderform GmbH & Co. KG, wird von einem familienkontrollierten Unternehmen ausgegangen, sofern maximal sechs Gesellschafter am Unternehmen beteiligt sind. Für alle anderen Unternehmen (Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs) wird als Grenze festgelegt, dass maximal drei natürliche Personen mindestens 50 Prozent am stimmberechtigten Kapital des Unternehmens bzw. der Komplementär-Gesellschaft halten müssen, um das Unternehmen auch kontrollieren zu können. Dieses Kriterium wird laut Quelle als Kontrollregel bezeichnet.
Was sind "eigentümergeführte " Unternehmen?
Eigentümergeführte Unternehmen sind laut Quelle Unternehmen, die sich mehrheitlich im Eigentum einer überschaubaren Anzahl von natürlichen Einzelpersonen befinden und somit die Kontrollregel erfüllen, und in denen wenigstens einer der Eigentümer auch die Leitung des Unternehmens innehat. Sie sind damit eine Untergruppe der familienkontrollierten Unternehmen. Die Operationalisierungskriterien variieren auch hier je nach Rechtsform. Bei Einzelunternehmen wird stets davon ausgegangen, dass der Inhaber auch die Leitung innehat, sofern nicht explizit ein Geschäftsführer genannt wird. Bei Personengesellschaften wird die Einheit von Eigentum und Leitung angenommen, wenn das Unternehmen maximal drei persönlich haftende Gesellschafter besitzt. Die GmbH & Co. KG als Sonderform einer Personengesellschaft wird ähnlich wie die Kapitalgesellschaften behandelt. Bei diesen wird von der Einheit von Eigentum und Leitung ausgegangen, wenn der Geschäftsführer des Unternehmens auch ein Gesellschafter des Unternehmens ist, was im Weiteren auch als Geschäftsführer-Gesellschafter-Identität bezeichnet wird. Die GmbH & Co. KG wird als eigentümergeführtes Familienunternehmen eingestuft, wenn für ihre Komplementär-Gesellschaft neben der Kontrollregel auch die Geschäftsführer-Gesellschafter-Identität gilt.