Ermittlungsverfahren gegen Polizisten in Deutschland bis 2023
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland insgesamt rund 4.550 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete von den Staats- und Amtsanwaltschaften erledigt. Damit sank ihre Zahl das zweite Jahr in Folge und auf den tiefsten Stand seit 2019.
Polizisten stehen eher selten vor Gericht
Wie die Statistik zeigt, wurden in den letzten Jahren in Deutschland durchschnittlich etwa 4.600 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete abgeschlossen. Dabei kam es am Ende allerdings nur recht selten zu einem Strafverfahren oder gar zu einer Verurteilung. So gab es im Jahr 2023 in Deutschland 80 an Amtsgerichten erledigte Strafverfahren gegen Polizeibedienstete. Wie oft es dabei zu einer Verurteilung gekommen ist, geht aus der amtlichen Statistik nicht hervor.
Ablauf von Strafverfahren
Wenn es zu einer Strafanzeige oder allgemein einer Meldung eines Gesetzesbruchs kommt, leitet die Polizei nach den ersten Ermittlungen alle benötigten Informationen und Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese prüft den Sachverhalt anschließend in einem sogenannten Vor- bzw. Ermittlungsverfahren. Mithilfe der Polizei untersucht die Staatsanwaltschaft u. a. die Umstände der Tat, es werden Zeugen vernommen, aber auch Beschuldigte über bestehende Tatverdachte informiert. Besteht nach den Ermittlungen ausreichend Grund zur Annahme, dass ein Beschuldigter in einem gerichtlichen Urteil verurteilt werden könnte, reicht die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Anklage bei einem Gericht ein.