Im 2021 verabschiedeten Telekommunikationsgesetz heißt es, dass "ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe" verfügbar sein muss. Gerade im ländlichen Raum ist das jedoch oft noch immer nicht der Fall, wie der Breitbandatlas des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zeigt. Dem zufolge ist für 72 Prozent der Haushalte in Gemeinden mit einer einer Bevölkerung von weniger 100 Einwohner:innen pro Quadratkilometer ein stationärer Breitbandanschluss mit mindestens 100 Mbit/s verfügbar. Anschlüsse mit 200 Mbit/s aufwärts gibt es in weniger als der Hälfte der ländlichen Privathaushalte, wie der Blick auf die Grafik zeigt. Deutlich besser ist die Versorgung im städtischen (Bevölkerung größer als bzw. gleich 500 Einwohner/km²) und halbstädtischen Raum (Bevölkerung größer als bzw. gleich 100 Einwohner/km² und kleiner 500 Einwohner/km²) aus.
Seit des Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetz (2021) hat sich die Situation zwar in allen Teilen Deutschlands gebessert, der ländliche Raum bleibt jedoch weiterhin vernachlässigt. Der Anteil der Haushalte, die über eine Gigabit-Leitung verfügen, ist in Stadtgebieten und Vororten seither um jeweils etwa 20 Prozentpunkte gestiegen, auf dem Land waren es hingegen nur rund neun Prozentpunkte. Noch gravierender ist die Tatsache, dass dort selbst Breitbandverbindungen mit mindestens 400 Mbit pro Sekunde nur in etwa einem Drittel der Haushalte verfügbar sind.