Am 1. Dezember tritt das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Konsument:innen müssen dann nur noch für die tatsächliche Internetgeschwindigkeit bezahlen. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass "ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe" verfügbar sein muss. Gerade im ländlichen Raum ist das oft noch nicht der Fall, wie der Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zeigt. Dem zufolge ist für 66 Prozent der Haushalte in Gemeinden mit einer einer Bevölkerung von weniger 100 Einwohnern pro Quadratkilometer ein stationärer Breitbandanschluss mit mindestens 100 Mbit/s verfügbar. Anschlüsse mit 200 Mbit/s aufwärts sind eher selten, wie der Blick auf die Grafik zeigt. Deutlich besser ist die Versorgung im städtischen (Bevölkerung größer als bzw. gleich 500 Einwohner/km²) und halbstädtischen Raum (Bevölkerung größer als bzw. gleich 100 Einwohner/km² und kleiner 500 Einwohner/km²) aus.
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