Die Schweizer Organisation Dignitas hat seit seiner Gründung im Jahr 1998 nach eigenen Angaben 4.196 Menschen bei ihrem Freitod begleitet. Das heißt den Sterbewilligen wurde der Kontakt und Zugang zu Einrichtungen sowie Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, die sie bei ihrem geplanten Suizid begleitet und entsprechende Medikamente bereitstellt. Die Schweiz war eines der ersten Länder in Europa, das diese Form des selbstbestimmten Suizids für straffrei erklärt hat.
Dadurch ist in den vergangenen fast 30 Jahren ein "Suizidtourismus" aus Ländern in denen Ärzte und Ärztinnen rechtliche Konsequenzen zu fürchten haben entstanden. Auch viele Sterbewillige Deutsche beendeten ihr Leben in der Schweiz, wie die Statista-Grafik zeigt. Bis zum Jahr 2024 hat Dignitas etwa 1.459 deutsche Staatsbürger bei ihrem Freitod begleitet - das entspricht etwa jedem dritten Dignitas-Suizid.
Ab dem Jahr 2020 sind die Zahlen aus Deutschland jedoch gefallen. Denn am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über diverse Klagen gegen §217 entschieden: der Paragraph verstößt gegen das Grundgesetz, ist nichtig und per sofort aufgehoben. Seitdem ist die ärztliche Suizidhilfe in Deutschland wieder straffrei. Laut einer forsa-Umfrage trifft die Suizidhilfe in Deutschland auf breite Akzeptanz. Das belegen auch die Zahlen: Im Jahr 2024 verzeichneten die drei großen deutschen Sterbehilfeorganisationen Dignitas-Deutschland, Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und Sterbehilfe Deutschland insgesamt 977 Fälle von Suizidassistenz.
Bei diesen Freitoden handelt es sich aber in den meisten Fällen um kranke Personen, die ihr Leiden auf humane und selbstbestimmte Weise beenden wollen. Wer an Depressionen leider und an Suizid denkt oder glaubt, jemanden zu kennen, kann sich Hilfe holen, zum Beispiel bei der Telefonseelsorge unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116 123. Weitere Anlaufstellen sind sozialpsychiatrische Dienste oder die Deutsche Depressionshilfe.














