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Nahezu jede Landesärztekammer in Deutschland unterhält eine Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen. Die Patienten haben die Möglichkeit bei vermuteten Behandlungsfehlern die jeweils zuständige Gutachter- oder Schlichtungsstelle anzurufen. Für jedes Verfahren wird eine korrekte Diagnose, wegen der die beanstandete Behandlung durchgeführt worden ist, berücksichtigt. Seit 2006 werden die Daten mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems (MERS) EDV-gestützt einheitlich erfasst und in einer Bundesstatistik zusammengeführt. Die Vorliegende Ausgabe enthält Daten bis zum Jahr 2023.
Wir informieren Sie über Industrien, Unternehmen, Verbraucher, Trends, Länder und Politik und behandeln die aktuellsten und wichtigsten Themen in komprimierter Form.
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