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Bericht der Bundesregierung
Die Bundesregierung veröffentlicht jährlich einen Rentenversicherungsbericht, in dem die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft dargestellt wird. Der Rentenversicherungsbericht wird aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (§ 154 SGB VI) erstellt. Er beinhaltet eine Übersicht über die voraussichtliche finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung in den künftigen fünf Kalenderjahren, Modellrechnungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage und des Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren sowie eine Darstellung der Entwicklung der Renten in den neuen Ländern.
Wir informieren Sie über Industrien, Unternehmen, Verbraucher, Trends, Länder und Politik und behandeln die aktuellsten und wichtigsten Themen in komprimierter Form.
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