Pflegequote in Brandenburg bis 2017
Als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI gelten Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens 6 Monate nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen und denen von der Pflegekasse oder einem privaten Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe zugewiesen wurde. Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung sind in stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht, werden von ambulanten Pflegediensten betreut oder sind Empfänger/-innen von ausschließlichem bzw. kombiniertem Pflegegeld. Die Pflegequote beschreibt die Entwicklung des regionalen Pflegebedarfs.