Verteilung der Pflegebedürftige nach Art der Versorgung und Pflegegrad 2019
Am 1. Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung (5. Säule) in Deutschland eingeführt. Damit wurde die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Es besteht eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Das bedeutet, dass jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist, und jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Zum 1. Januar 2017 sind im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) die neuen Pflegegrade 1 bis 5 eingeführt worden, welche die bisherigen Pflegestufen 1 bis 3 (bis 31.12.2016) ersetzen.