In vielen Ländern ist die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Das zeigt die Statista-Animation auf Basis von Daten des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen UNHCR. Die meisten dieser Flüchtlinge stammten aus Syrien, der Ukraine und Afghanistan. Zu den Ländern, in denen derzeit die höchste Zahl an Flüchtlingen und Asylbewerbern leben, sind die USA, die Türkei, der Iran und Deutschland.
Laut UNHCR gab es weltweit zum Ende des Jahres 2022 ca. 35 Millionen Flüchtlinge. Allerdings gibt es auch Menschen, die innerhalb ihres Heimatlandes zur Flucht gezwungen und aus ihrer Heimat vertrieben werden. Die Zahl dieser Binnenflüchtlinge bezifferte das UNCHR am Ende des Jahres 2022 auf ungefähr 62,5 Millionen. Insgesamt zählte das UNHCR ca. 108 Millionen Menschen, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Rund 10 Millionen davon haben alleine im Jahr 2022 ihre Heimat verlassen, woran der Krieg in der Ukraine einen großen Anteil hatte.
Neben Kriegen und Konflikten verschärfen die Auswirkungen des Klimawandels die Not von Vertriebenen. Das Zusammentreffen von Konflikten und Klimawandel beeinträchtigt ihre sie dabei, lebenswichtige Ressourcen und nachhaltige Existenzgrundlagen zu sichern.
Innerhalb der Europäischen Union werden die meisten Erstanträge auf Asyl in Deutschland gestellt. Mit einigem Abstand folgen Länder wie Spanien und Frankreich. Die meisten Antragssteller in Deutschland kam 2022 aus Syrien, gefolgt von Afghanistan, der Türkei und dem Irak. Hinzu kommen die etwa eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Krieg in ihrem Land geflohen sind und weiterhin in Deutschland leben. Sie müssen kein reguläres Asylverfahren durchlaufen und tauchen daher in der Asyl-Statistik nur in geringer Zahl auf.
Das Asyl bezeichnet einen geschützten Aufenthaltsort und ist ein Begriff für die Aufnahme von Verfolgten. Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Damit wird das Asylrecht in Deutschland nicht nur auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.
Beim Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Anforderungen etwas geringer als beim Asyl. Die Verfolgung muss nicht vom Staat ausgehen. Das gilt zum Beispiel für Syrer, die vor der Terrormiliz "Islamischer Staat" geflohen sind. Wird im Asylverfahren festgestellt, dass der Bewerber das Recht auf Flüchtlingsschutz hat, wird er als Flüchtling anerkannt.