Aktuell wird auf dem politischen Parkett ein Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung als Möglichkeit, gegen die Partei vorzugehen, diskutiert. "Darüber würde das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung entscheiden", schreibt tagesschau.de. Sollte es dazu kommen, wäre das ein schwerer Schlag für die Partei, die in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem gilt.
Laut dem aktuellsten Rechenschaftsbericht kamen 2021 rund 44 Prozent der AfD-Einnahmen aus dem Bundeshaushalt - das entspricht etwas mehr als elf Millionen Euro. Eine ähnlich große Summe generiert die Partei aus Spenden und Mitgliedbeiträgen, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt. Zum Vergleich: Bei den übrigen im Bundestag vertretenen Parteien machen staatliche Mittel zwischen 31 Prozent (FDP) und 40 Prozent (CSU) des Budgets aus, im Mittel sind es 34,6 Prozent.
Diese Debatte könnte nun, nachdem das Bundesverfassungsgericht die NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat" für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen hat, an Fahrt gewinnen. Parteien können die staatlichen Mittel entzogen werden, wenn sie "nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen."